Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnwagenvermietung
(Stand 11/2022)
Nachfolgende Vertragsbedingungen werden im Falle eines Vertragsabschlusses über die Buchung eines Wohnwagens Inhalt des zwischen der Sauerland-Caravan-Gierse und dem Mieter zustande kommenden
Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnwagens.
Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht.
1. Mindestalter, berechtigte Fahrer
Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens 1 Jahr im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein. Der Mieter bzw. Fahrer muss mind. 21 Jahre alt sein.
2. Mietpreis
Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der im Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder im Vertrag enthaltende Sondervereinbarung. Die Berechnung erfolgt
tageweise.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Reservierungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich
für Fahrzeugtypen verbindlich.
Im Mietpreis sind enthalten:
Reisefertiger Wohnwagen mit Betriebsmitteln.
Ein Vorzelt und Campingmöbel wird separat berechnet.
3. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Rücktrittkosten fällig:
Bis 60 Tage vor dem ersten Miettag: 15 %
Bis 30 Tage vor dem ersten Miettag: 50 %
Weniger als 30 Tage vor dem ersten Miettag: 80 %
Bei Nichterscheinen: 95 %
Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Ein vom Mieter gestellter
Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall akzeptiert werden.
4. Zahlungsweise, Kaution
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 150,00 € innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Restsumme ist 7 Tage vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Die Kaution wird bei
Fahrzeugübergabe in bar hinterlegt.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags- Endabrechnung durch den Vermieter in bar oder nach gesonderter Vereinbarung erstattet.
Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Vermietfahrzeug verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
5. Übergabe, Rücknahme, Reinigungskosten
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer Fahrzeugeinweisung des Vermieters teilzunehmen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit einem Mitarbeiter eine abschließende Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen.
An Sonn- und Feiertagen sind Übergaben bzw. Rückgaben nach Absprache möglich.
Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag ab 17:00 Uhr und die Rückgabe am letzten Miettag bis 17:00 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist.
Wird das Vermietfahrzeug verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro angefangene Stunde 30,00 €, höchstens jedoch eine Tagesmiete. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
Das Vermietfahrzeug ist innen im "gereinigten“ Zustand abzugeben. Der Fäkalientank der Toilette und der Abwasserbehälter ist zu entleeren und auszuspülen.
Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen. Für Schäden haftet der Mieter.
Sollte der Mieter seiner Verpflichtung zur Innenreinigung nicht oder nur teilweise nachgekommen sein, so werden für die Innenreinigung 90,00 € und für eine Toilettenreinigung 100,00 € berechnet.
Für
Verschmutzungen von Tieren oder Rauchen sind 100,00 € zu zahlen. Diese Beträge können von der Kaution einbehalten werden.
6. Nutzung
Das Fahrzeug darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden.
Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Eine gewerbliche Nutzung ist nur bei vorheriger Absprache mit uns möglich. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet!
7. Auslandfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas, ausgenommen der Türkei sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters, sowie auch einen speziellen
Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Fahrten in das osteuropäische Ausland, einschließlich Russland bedürfen der Genehmigung des Vermieters.
8. Unfall, Reparaturen
Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind der zuständigen Polizeidienststelle
unverzüglich anzugeben. Der Mieter hat dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze bei der Rückgabe vorzulegen. Der Bericht muss insbesondere Namen und
Anschrift der Beteiligten und Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch zu
verständigen und behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
9. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung
Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € Deckung, eine Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 300,00 € sowie bei Vollkaskoschäden
mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 500,00 € pro Schadensfall. Der Mieter haftet bei selbstverschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug nur für Reparaturschäden bis 500,00 € je
Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch in vollem Umfang (1000,-€
SB) bei Alkoholeinfluss, Unfallflucht und grobfahrlässiger vorsätzlicher Verursachung des Unfalls.
Bei angehängtem Anhänger haftet zu 50% die Versicherung des Zugfahrzeugs und 50 % die Versicherung des Anhängers bei Haftpflichtschäden. Der Mietwohnwagen ist Vollkaskoversichert mit 1000,-€
Selbstbeteiligung.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Vermietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist. Schadenersatzansprüche des
Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs
ist ein nicht offensichtlicher Mangel.
11. Ersatzfahrzeug
Ist es dem Vermieter aufgrund besonderer Umstände nicht möglich, dem Mieter den vorgesehenen Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen, kann ersatzweise ein Fahrzeug der gleichen oder einer höheren
Preiskategorie ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung gestellt werden.
12. Gerichtstand
Für den Fall, dass der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt Meschede als ausschließlicher Gerichtsstand als vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bedingungen müssen entsprechend umgedeutet
werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Änderungen und bErgänzungen abgeschlossener Mietverträge bedürfen der Schriftform.
Sauerland-Caravan-Gierse
Daniel Gierse
Graf-Gottfried-Str.25
57392 Schmallenberg-Bödefeld
St-Nr.: 334/5028/1485 Finanzamt Meschede